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Rechtsschutzversicherung Die Rechtsschutzversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor den Folgen eines möglichen Rechtsverfahrens. Für bestimmte Personengruppen ist sie unverzichtbar. Sie kommt für Kosten juristischer Auseinandersetzungen auf. Dazu gehören vor allem: Beratungsgebühren für den Rechtsanwalt sowie Kosten für den Prozess, Nebenkosten wie z.B. Strafkautionen oder Gutachterhonorare. Besonders die Nebenkosten können zu einer immensen Kostenbelastung und finanziellen Belastung werden. Im Allgemeinen wird die Tarifberechnung der Rechtsschutzversicherung in vier Bereiche des Alltags aufgeteilt, diese führen in etwa anteilig gleichermaßen zu Streitigkeiten: -Der Berufsbereich Dient dem Schutz des Angestellten im jeweiligen Arbeitsverhältnis. Aus Arbeitgeberposition handelt es sich oft um Auseinandersetzungen mit Arbeitnehmern, arbeitsrechtliche Differenzen mit Sozialträgern oder Berufsgenossenschaften. -Der Verkehrsschutz Neben dem Einschluss von rechtlichen Auseinandersetzungen bezüglich der Haltung eigener Fahrzeuge, werden im Familienrechtsschutz für Nichtselbstständige, auch Fahrzeuge von Familienangehörigen berücksichtigt. -Der Haus- und Wohnungsrechtsschutz Beim Mieter geht es meist um Auseinandersetzungen mit dem Vermieter, hingegen wird hier der Hausbesitzer insbesondere vor Streitigkeiten mit Ämtern (z.B. neue behördliche Auflagen) und Nachbarn geschützt. -Der private und familiäre Bereich Hier werden die Belange abgedeckt, die in keinem  der anderen Bereiche Anwendung finden. Hier werden hauptsächlich zivilrechtliche Ansprüche vertreten. Wie z.B. Gewährleistungsstreitigkeiten, die nach dem Kauf von Elektrogeräten auftreten können sowie Strafsachen. Mit einer Rechtsschutzversicherung ist man immer gegen ernste und kostenintensive Auseinandersetzungen geschützt. Hingegen ist sie nicht geeignet um Inkassobemühungen von Selbstständigen auszulagern oder etwa aus Neugier rechtliche Fragen abklären zu lassen. Deshalb sind in der Rechtsschutzversicherung so viele Ausschlüsse verankert wie in keiner anderen Versicherung, meistens werden jedoch insbesondere Risikofaktoren, wie das persönliche  Lebensrisiko, welches zu häufigen und kostenintensiven Auseinandersetzungen führt ausgeschlossen. Die wichtigsten Ausschlüsse: -Baurisiko -Erbstreitigkeiten -Vertragsrecht für Selbstständige (z.B. beim Einklagen offener Forderungen) -Scheidungen Für einige Selbstständige (branchenabhängig) besteht die Chance, die Ausschlüsse zu minimieren indem das Vertragsrecht ergänzend  eingeschlossen wird. Beim Scheidungs- und Erbrecht ist oft die Inanspruchnahme einer juristischen Beratung gegeben. Für Fragen steht Ihnen bei  Rechtschutzversicherungen eine Hotline zur Verfügung, hier können Sie eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Auch für nicht versicherte Gefahren kann hier je nach Sachlage angerufen werden. Ein empfehlenswerter Einschluss auf den Sie achten sollten.
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