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Reisekombiversicherung Die Reisekombiversicherung kombiniert verschiedene Versicherungen zu Ihrer Reise. Je nach Bedarf können Sie die einzelnen Punkte anwählen und berechnen. Hier ein Überblick: Reiserücktrittskostenversicherung  Eine Reiserücktrittskostenversicherung (in Österreich auch Reisestornoversicherung genannt), schützt den Versicherten vor Gebühren, die entstehen können, wenn der Reisantritt der bereits gebuchten Reise nicht möglich ist. Hierbei werden unter bestimmten Voraussetzungen wie etwa Unfall, Tod oder Krankheit des Versicherten oder eines nahen Angehörigen die Stornogebühren zum Ganzen oder teilweise übernommen. Reiseabbruchversicherung  Eine Reiseabbruchversicherung leistet jene Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus bestimmten Gründen abgebrochen werden muss. Je nach Versicherungsvertrag werden Rückreisekosten und Stornierungskosten für die restliche Reise in voller Höhe oder zum Teil erstattet. Reisekrankenversicherung Die Reisekrankenversicherung schützt den Versicherten vor Arzt- und Behandlungskosten, die im Ausland in einem Krankheitsfall entstehen können. Der von der gesetzlichen Krankenkasse nicht gedeckte Betrag (durch Sozialversicherungsabkommen mit anderen Staaten)  wird dann teilweise oder vollständig übernommen. Ein Heimtransport des Versicherten infolge eines schweren Krankheitsfalls oder eines Unfalls kann ebenfalls durch eine Reisekrankenversicherung abgesichert sein. Reiseunfallversicherung  Die Reiseunfallversicherung kommt für entstandene finanzielle Nachteile in Verbindung mit einem Unfall auf Reisen auf. Leistungen von Seiten des Versicherers erhält man meist bei bestehender Invalidität, für Bergungs- und Rückholkosten sowie im Todesfall. Reisegepäckversicherung  Eine Reisegepäckversicherung ersetzt auf Ihren Reisen abhanden gekommenes Gepäck unter bestimmten Bedingungen (z. B. Überwachung des Gepäcks) bis zu einer vereinbarten Höchstgrenze. Reiseabbruchversicherung Eine Reiseabbruchversicherung leistet jene Kosten, die entstehen, wenn eine Reise aus bestimmten Gründen abgebrochen werden muss. Je nach Versicherungsvertrag werden Rückreisekosten und Stornierungskosten für die restliche Reise in voller Höhe oder zum Teil erstattet.
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