vvv24.de
Versichern, Vergleichen, Vorsogen
Kostenlose Beratung:
Tel.
0341 - 240 75 91
Mo - Fr 9.00 - 17.00 Uhr
Unfallversicherung
Ein Unfall kann unvorhergesehen und plötzlich eintreten. Die Folgen sind oft schwerwiegend.
Die Unfallversicherung hilft mit der Zahlung einer einmaligen Summe, um die schlimmsten Folgen
unmittelbar bewältigen zu können. Insbesondere wird dabei an Einkommensausfälle gedacht,
Umbaumaßnahmen (z.B. behindertengerechter Ausbau des Haushalts) oder teure Rehabilitation, soweit
diese nicht vom Krankenversicherer übernommen werden.
Obwohl es in der Unfallversicherung auch die Variante der Unfallrente gibt, eignet sich die
Unfallversicherung auf keinen Fall als Ersatz für eine Berufsunfähigkeits- oder
Erwerbsunfähigkeitsversicherung, es sei denn letztere könnten aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht
vereinbart werden.
Die wichtigste Leistung der Unfallversicherung ist die Zahlung eines Geldbetrages im Falle einer
Unfallinvalidität. Der prozentuale Invaliditätsgrad wird dabei in Abhängigkeit von der körperlichen
Beeinträchtigung nach einer vertraglich vereinbarten Gliedertaxe festgestellt.
Je höher der prozentuale Invaliditätsgrad ist, desto höher fällt die finanzielle Leistung bis maximal zur
Versicherungssumme aus.
Aus diesem Grund gilt bei der Vereinbarung der Unfallversicherung ein besonderes Augenmerk auf die
Gliedertaxe. Die Gliedertaxe gibt vor für welche Körperteile und –Funktionen welche Prozentwerte angesetzt
werden. Generell sollte darauf geachtet werden, dass die Stimme in der Gliedertaxe Berücksichtigung findet.
Berufe bei denen es auf besondere körperliche Fähigkeiten ankommt, sollten darauf achten, dass die
Gliedertaxe den Anforderungen an den Beruf besonders Rechnung trägt.
So sind beispielsweise Ärzte und Feinmechaniker gut beraten auf eine hohe Berücksichtigung von
Beschädigungen der Finger und der Hand zu achten.
Zusätzlich wird die Leistung von der vereinbarten Progression beeinflusst. Die Progression führt bei höheren
Invaliditätsgraden zu einer verhältnismäßig höheren Leistung, die auch deutlich über die
Versicherungssumme hinaus gehen kann. Je höher der Grad der Invalidität ist, desto höher wird die
Schadensersatzleistung. Daher führt eine hohe Progression zu einer stärkeren Berücksichtigung schwerer
Unfälle, während bei leichten Unfällen kaum eine Wirkung besteht.
Die Unfallversicherung kennt zusätzliche Leistungsbausteine die wahlweise kombiniert werden können:
•
Das Unfalltagegeld, dass einen täglichen Betrag auszahlt, während der Versicherungsnehmer in Folge
eines Unfall krank geschrieben ist
•
Das Unfallkrankenhaustagegeld, dass einen täglichen Betrag auszahlt, während der
Versicherungsnehmer
als Unfallfolge im stationär behandelt wird
•
Leistungen für kosmetische Operationen
•
Bergungskosten
•
Leistungen für Unfalltod des Versicherungsnehmers
Der Begriff des Unfalls ist versicherungstechnisch eng gefasst. Die Unfallversicherung kennt viele
Einschlüsse, die den Unfallbegriff erweitern oder typische Ausschlüsse abmildern und damit einen bessern
Schutz bereit stellen.
Beispielhaft seien genannt:
•
Verschlucken giftiger Substanzen (wichtig für Kinder)
•
Erfrierungen
•
Ersticken
•
Mitversicherung von Unfällen unter Alkoholeinfluss (sonst oft ausgeschlossen!)
•
Kriegsrisiko
•
Infektionsrisiko
•
Strahlenschäden
•
Tauchrisiko
Lessingstr. 20
04109 Leipzig
Tel.: 0341 - 240 75 91
Fax: 0341 - 24 075 79
E-Mail: info@vvv24.de
vvv24.de
SICHER IST SICHER
Vergleichsrechner
vvv24.de